Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)


Spitzer & Kasper GmbH & Co. KG


Stand: 22. September 2026

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen

 

Spitzer & Kasper GmbH & Co. KG
Beim Alten Flugplatz 28
49377 Vechta
Deutschland

Telefon: 04441 9994534
E-Mail: info@spitzerkasper.de

– nachfolgend „Auftragnehmer“ –

und ihren Kunden – nachfolgend „Auftraggeber“ – über Lieferungen, Werkleistungen, Dienstleistungen, Reparaturen, Wartungen, Kundendienst- und Notdiensteinsätze sowie Planungs- und Montageleistungen insbesondere in den Bereichen Elektrotechnik, Photovoltaik, Wärmepumpen, Heizungs- und Sanitärtechnik, Klima- und Lüftungstechnik sowie Gebäude- und Energietechnik.

 

1.2 Auftraggeber können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich für Unternehmer oder ausschließlich für Verbraucher gelten, wird dies ausdrücklich kenntlich gemacht.

 

1.3 Individuelle Vereinbarungen, die mit dem Auftraggeber im Einzelfall getroffen wurden, haben Vorrang vor diesen 

AGB.

 

1.4 Die VOB/B gilt nur, wenn ihre Anwendung im jeweiligen Vertrag ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

 

1.5 Bei Verbraucherbauverträgen und sonstigen Verträgen, für die zwingende besondere gesetzliche Vorschriften gelten, gehen diese zwingenden Vorschriften diesen AGB vor.

 

2. Website, Online-Rechner und Angebotsanfragen

 

2.1 Angaben auf unserer Website, in Werbematerialien sowie Ergebnisse unserer Wärmepumpen-, Photovoltaik-, Stromkosten- oder sonstigen Online-Rechner stellen grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar.

 

2.2 Das Absenden eines Kontaktformulars oder einer Anfrage über einen unserer Online-Rechner ist eine 

unverbindliche Anfrage des Kunden. Ein Vertrag kommt hierdurch noch nicht zustande.

 

2.3 Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir einen Auftrag ausdrücklich annehmen, eine Auftragsbestätigung übersenden, ein vom Kunden angenommenes verbindliches Angebot vorliegt oder wir mit der vereinbarten Leistung beginnen.

 

2.4 Online-Berechnungen, Verbrauchsprognosen, Heizlastschätzungen, Jahresarbeitszahlen, PV-Ertragsprognosen, Autarkiegrade, dynamische Stromkosten, Speicherempfehlungen und sonstige Simulationsergebnisse dienen ausschließlich der unverbindlichen Ersteinschätzung. Sie ersetzen keine technische Planung, Vor-Ort-Prüfung oder verbindliche Auslegung.

 

3. Angebote, Leistungsumfang und Vertragsunterlagen

 

3.1 Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Leistung sind das jeweilige Angebot, die Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung, Pläne und sonstige ausdrücklich in den Vertrag einbezogene Unterlagen.

 

3.2 Die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise und Konditionen gelten für die im Angebot angegebene Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser Gültigkeitsdauer sind wir an das Angebot und die darin genannten Preise nicht mehr gebunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

 

3.3 Als „Kostenvoranschlag“, „Schätzung“, „Richtpreis“ oder vergleichbar bezeichnete Angaben sind keine Festpreisangebote, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

3.4 Leistungen, Lieferungen, Anmeldungen, Genehmigungen, Gerüste, Erdarbeiten, Kernbohrungen, 

Brandschutzmaßnahmen, Netzbetreiberleistungen, Zählerarbeiten, Statik, Energieberatung, Fördermittelberatung oder sonstige Nebenleistungen sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung 

ausdrücklich enthalten sind.

 

3.5 Technische Unterlagen, Zeichnungen, Berechnungen und Planungen dürfen vom Auftraggeber für den vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt werden. Weitergehende Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, soweit dies vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.

 

4. Preise und Umsatzsteuer

 

4.1 Gegenüber Verbrauchern verstehen sich vereinbarte Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit 

nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

 

4.2 Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich Bruttopreise ausgewiesen sind.

 

4.3 Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot oder Auftrag vereinbarten Preise.

 

4.4 Nach Vertragsschluss eintretende Leistungsänderungen, zusätzliche beauftragte Leistungen oder aufgrund geänderter Kundenwünsche erforderliche Mehrleistungen werden zusätzlich vergütet, sofern sie nicht bereits vom 

ursprünglichen Leistungsumfang umfasst sind.

 

4.5 Eine nachträgliche Preisanpassung allein wegen allgemeiner Material- oder Kostensteigerungen erfolgt gegenüber Verbrauchern nur, soweit dies gesetzlich zulässig und ausdrücklich vereinbart ist. Gesetzliche Ansprüche bei 

Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bleiben unberührt.

 

5. Zusatz- und Änderungsleistungen

 

5.1 Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Ergänzungen, werden Auswirkungen auf Preis, Ausführung und Termine soweit möglich vor der Ausführung abgestimmt.

 

5.2 Stellt sich während der Ausführung heraus, dass zusätzliche Leistungen erforderlich sind, die bei Vertragsschluss trotz fachgerechter Prüfung nicht erkennbar waren, informieren wir den Auftraggeber und stimmen das weitere Vorgehen ab.

 

5.3 Bei Bauverträgen bleiben die gesetzlichen Regelungen über Vertragsänderungen und Vergütungsanpassungen, insbesondere die §§ 650b und 650c BGB, unberührt.

 

5.4 Maßnahmen, die zur unmittelbaren Abwehr einer Gefahr für Personen, Gebäude oder Anlagen erforderlich sind, dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang auf das zur Gefahrenabwehr notwendige Maß beschränkt ausgeführt werden. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert.

 

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

6.1 Der Auftraggeber hat die für die Leistungserbringung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig vorzunehmen.

Hierzu gehören, soweit für den jeweiligen Auftrag erforderlich, insbesondere:

- Gewährung des Zugangs zu Grundstück, Gebäude, Technikräumen, Dachflächen und Anlagen
- rechtzeitige Bereitstellung vorhandener Pläne, Bestandsunterlagen und technischer Informationen
- Mitteilung ihm bekannter Leitungen, verdeckter Installationen, Altlasten, Schadstoffe oder sonstiger besonderer Gefahren
- Bereitstellung vereinbarter Strom-, Wasser- oder sonstiger Anschlüsse
- Schaffung der vertraglich vorausgesetzten baulichen Voraussetzungen
- erforderliche Abstimmung mit Eigentümern, Mietern oder sonstigen Berechtigten, soweit diese Aufgabe nicht von uns übernommen wurde

 

6.2 Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, die auf eine vom Auftraggeber zu vertretende fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, können zu einer Anpassung von Ausführungsfristen und – soweit gesetzlich zulässig – zu zusätzlicher Vergütung führen.

 

6.3 Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Arbeitsbereiche zugänglich und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände sicher nutzbar sind.

 

7. Vorhandene Anlagen, Bestandsgebäude und verdeckte Umstände

 

7.1 Bei Arbeiten an bestehenden Gebäuden und Anlagen schulden wir grundsätzlich nur die beauftragte Leistung. Für bereits vorhandene Mängel, Schäden, fehlerhafte Installationen oder nicht vertragsgemäße Vorleistungen Dritter haften wir nicht, soweit diese nicht von uns verursacht wurden.

 

7.2 Werden während der Arbeiten unbekannte Leitungen, ungeeignete Untergründe, Schadstoffe, verdeckte Schäden, fehlerhafte Bestandsinstallationen oder andere Umstände festgestellt, die die Ausführung beeinflussen, informieren wir den Auftraggeber. Erforderliche Zusatzmaßnahmen werden gesondert abgestimmt.

 

7.3 Gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Bedenkenpflichten des Auftragnehmers bleiben unberührt.

 

8. Vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien und Komponenten

 

8.1 Werden Materialien, Geräte oder Komponenten vom Auftraggeber bereitgestellt, trägt der Auftraggeber das Risiko für deren Beschaffenheit und rechtzeitige Bereitstellung, soweit ein Mangel oder eine Verzögerung nicht auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht.

 

8.2 Wir bleiben für die fachgerechte Ausführung unserer eigenen Montageleistung verantwortlich und werden erkennbare Bedenken gegen vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien oder Vorgaben im Rahmen unserer gesetzlichen Pflichten mitteilen.

 

8.3 Mehraufwand aufgrund ungeeigneter, unvollständiger oder verspätet bereitgestellter Materialien kann nach vorheriger Abstimmung zusätzlich berechnet werden.

 

9. Lieferzeiten, Ausführungstermine und Verzögerungen

 

9.1 Soweit im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag nichts anderes angegeben oder vereinbart ist, beträgt die voraussichtliche Liefer- und Ausführungszeit in der Regel bis zu 8 Wochen ab Vertragsschluss.

 

9.2 Die konkrete voraussichtliche Liefer- und Ausführungszeit wird dem Auftraggeber nach Vertragsschluss in der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Die Angaben in der Auftragsbestätigung gehen der allgemeinen 8-Wochen-Regel vor.

 

9.3 Liefer- und Ausführungszeiten sind nur dann verbindliche Fristen oder Termine, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Planungsangaben.

 

9.4 Soweit für die Ausführung Material, Geräte oder Komponenten beschafft werden müssen, können Lieferzeiten von den Liefermöglichkeiten der Hersteller und Lieferanten abhängen. Wir informieren den Auftraggeber über wesentliche, uns bekannt werdende Änderungen der voraussichtlichen Liefer- oder Ausführungszeit.

 

9.5 Verzögert sich die Leistung durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, witterungsbedingte Unmöglichkeit der Arbeiten, Streik, nicht von uns zu vertretende Ausfälle erforderlicher Infrastruktur oder trotz rechtzeitiger und sorgfältiger Beschaffung nicht vorhersehbare Lieferausfälle, verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

9.6 Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei Verzug bleiben unberührt.

 

10. Einsatz von Nachunternehmern

Wir sind berechtigt, zur Erfüllung einzelner Leistungen fachlich geeignete Nachunternehmer einzusetzen. Unsere vertragliche Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.

 

11. Netzbetreiber, EVU, Messstellenbetreiber, Behörden und Dritte

 

11.1 Leistungen von Netzbetreibern, Energieversorgungsunternehmen (EVU), Messstellenbetreibern, Behörden, Förderstellen, Telekommunikationsunternehmen oder sonstigen Dritten unterliegen deren eigener Bearbeitung und Entscheidung.

 

11.2 Eine bestimmte Bearbeitungsdauer, Genehmigung, Netzverträglichkeit, Zählerbereitstellung, Förderzusage, Vergütungshöhe oder sonstige Entscheidung eines Dritten wird von uns nicht garantiert, sofern wir nicht ausdrücklich eine entsprechende Garantie übernommen haben.

 

11.3 Soweit vertraglich vereinbart, übernehmen wir bei Photovoltaik-, Wärmepumpen- und Elektroanlagen die erforderlichen technischen Anmeldungen, Inbetriebsetzungsanzeigen oder Fertigmeldungen gegenüber dem zuständigen Netzbetreiber, EVU oder Messstellenbetreiber.

 

11.4 Bearbeitungszeiten, Freigaben, Zählersetzungen, Zählerwechsel, Netzverträglichkeitsprüfungen und sonstige Entscheidungen des Netzbetreibers, EVU oder Messstellenbetreibers liegen außerhalb unseres unmittelbaren Einflussbereichs.

 

11.5 Eine von uns an den Netzbetreiber, das EVU oder den Messstellenbetreiber übermittelte Fertigmeldung dokumentiert die technische Meldung gegenüber diesem Dritten. Sie stellt für sich allein keine Abnahme unserer Werkleistung durch den Auftraggeber dar.

 

11.6 Anmeldungen, Marktstammdatenregister-Meldungen, Förderanträge und sonstige Erklärungen gegenüber Dritten werden von uns nur übernommen, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

12. Photovoltaikanlagen

 

12.1 Prognosen zum Energieertrag einer Photovoltaikanlage basieren auf technischen Daten, Standort- und Dachangaben sowie modellierten oder historischen Wetterdaten.

 

12.2 Tatsächliche Erträge können insbesondere durch Witterung, Verschattung, Verschmutzung, Schnee, Degradation, Anlagenverfügbarkeit, Abregelung, Netzeingriffe, Temperatur, Nutzerverhalten und sonstige Standortbedingungen abweichen.

 

12.3 Ein bestimmter Jahresertrag, Eigenverbrauchsanteil, Autarkiegrad, Stromkostenvorteil oder eine bestimmte Einspeisevergütung wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als garantierte Beschaffenheit vereinbart wurde.

 

12.4 Angaben zur Wirtschaftlichkeit oder Amortisation sind Prognosen auf Grundlage der zum Berechnungszeitpunkt bekannten Annahmen. Künftige Strompreise, Einspeisevergütungen, Abgaben, Steuern und gesetzliche Rahmenbedingungen können sich ändern.

 

13. Wärmepumpen-, Heizungs- und Klimaanlagen

 

13.1 Die Auslegung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten Planungsdaten. Stellt der Auftraggeber eine vorhandene Heizlastberechnung oder andere Fachplanung bereit, dürfen wir diese grundsätzlich als Planungsgrundlage verwenden, soweit keine offensichtlichen Fehler oder Widersprüche erkennbar sind.

 

13.2 Jahresarbeitszahlen, Stromverbräuche, Betriebskosten und Effizienzwerte sind von zahlreichen Faktoren abhängig, insbesondere Außentemperatur, Vor- und Rücklauftemperaturen, Warmwasserbedarf, hydraulischem Abgleich, Regelung, Nutzerverhalten, Gebäudezustand und Betriebsweise.

 

13.3 Berechnete oder prognostizierte Verbrauchs- und Effizienzwerte stellen keine Garantie eines bestimmten Jahresverbrauchs oder einer bestimmten Jahresarbeitszahl dar, sofern dies nicht ausdrücklich als garantierte Beschaffenheit vereinbart wurde.

 

13.4 Der Auftraggeber hat Änderungen am Gebäude oder Heizsystem, die die Auslegung beeinflussen können, rechtzeitig mitzuteilen.

 

14. Dynamische Stromtarife, Energiemanagement und Stromkostenberechnungen

 

14.1 Berechnungen dynamischer Stromtarife, Börsenstrompreise oder Lastverschiebungen dienen der Prognose. Tatsächliche Kosten hängen unter anderem von Tarifbedingungen, Netzentgelten, Steuern, Abgaben, Börsenpreisen, Messkonzept, Speicherbetrieb und Nutzerverhalten ab.

 

14.2 Eine bestimmte Einsparung durch Pufferspeicher, Batteriespeicher, Mischer, Energiemanagementsysteme oder dynamische Tarife wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

 

14.3 Für Stromlieferverträge zwischen dem Auftraggeber und einem Energieversorger sind ausschließlich die Vertragsbedingungen des jeweiligen Energieversorgers maßgeblich.

 

15. Software, Apps, Portale, Cloud- und Kommunikationsdienste

 

15.1 Soweit Anlagen oder Geräte Funktionen externer Hersteller-Apps, Cloud-Portale, Internetverbindungen oder sonstiger Drittanbieter-Dienste nutzen, können deren Verfügbarkeit und Funktionsumfang vom jeweiligen Anbieter abhängig sein.

 

15.2 Wir schulden die im Vertrag vereinbarte Installation und Konfiguration. Für nach Abnahme erfolgende Änderungen, Einschränkungen oder die Einstellung von Drittanbieter-Diensten haften wir nur, soweit wir diese zu vertreten haben.

 

15.3 Vom Auftraggeber bereitzustellende Internetanschlüsse, WLAN-Abdeckung, Router, Mobilfunkverbindungen oder Benutzerkonten sind nur Teil unserer Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

 

16. Fördermittel und steuerliche Behandlung

 

16.1 Aussagen zu Förderprogrammen, Zuschüssen, Finanzierungsmöglichkeiten, Steuervergünstigungen oder steuerlichen Folgen stellen keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

 

 

16.2 Eine bestimmte Förderung oder steuerliche Behandlung wird nicht garantiert.

 

16.3 Förderanträge oder Nachweise werden von uns nur erstellt oder eingereicht, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde. Die Entscheidung über eine Förderung liegt bei der jeweiligen Förderstelle.

 

17. Kundendienst und Notdienst

 

17.1 Unser Notdienst ist zunächst eine telefonische Anlaufstelle für dringende Störungen und Notfälle. Der Auftraggeber kann uns seinen Namen, die Einsatzadresse und eine kurze Beschreibung der Störung bzw. des Anliegens mitteilen.

 

17.2 Die Entgegennahme einer Notdienstmeldung bedeutet nicht, dass unmittelbar ein Monteur oder Techniker zum Einsatzort entsandt wird oder dass ein Vor-Ort-Einsatz zu einem bestimmten Zeitpunkt garantiert ist.

 

17.3 Nach Aufnahme der Meldung meldet sich ein Mitarbeiter von Spitzer & Kasper beim Auftraggeber zurück. In diesem Rückruf werden insbesondere die Störung, die Dringlichkeit, die Verfügbarkeit, das weitere Vorgehen und – soweit möglich – die voraussichtlichen Kosten abgestimmt.

 

17.4 Ein kostenpflichtiger Vor-Ort-Einsatz erfolgt erst, wenn ein solcher Einsatz nach der telefonischen Abstimmung erforderlich ist und vom Auftraggeber beauftragt wird.

 

17.5 Kundendienst- und Vor-Ort-Einsätze werden nach den bei Beauftragung vereinbarten oder mitgeteilten Konditionen abgerechnet.

 

17.6 Online veröffentlichte Service- oder Notdienstpreise dienen der Information. Maßgeblich sind die bei Beauftragung geltenden und mit dem Auftraggeber vereinbarten Preise.

 

17.7 Bei einem Vor-Ort-Einsatz können zunächst Störungsfeststellung, Diagnose, Gefahrenabwehr und – soweit möglich – die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft erfolgen. Eine vollständige Reparatur kann insbesondere bei fehlenden Ersatzteilen, weitergehendem Diagnosebedarf oder erforderlichen Herstellerleistungen einen Folgetermin notwendig machen.

 

17.8 Erforderliche Ersatzteile, Verbrauchsmaterialien, Kältemittel und zusätzliche Arbeiten werden gesondert berechnet, soweit sie nicht im vereinbarten Preis enthalten sind.

 

18. Abschlagszahlungen und Rechnungen

 

18.1 Abschlagszahlungen können entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan oder nach den gesetzlichen Vorschriften verlangt werden.

 

18.2 Bei Werkverträgen gelten insbesondere die gesetzlichen Voraussetzungen des § 632a BGB. Bei Verbraucherbauverträgen gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Beschränkungen und Sicherungsregelungen.

 

18.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind fällige Rechnungen innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

 

18.4 Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde.

 

18.5 Gesetzliche Rechte des Auftraggebers, insbesondere Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln, bleiben unberührt.

 

19. Zahlungsverzug

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere können Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden verlangt werden.

 

20. Fertigstellung und Abnahme

 

20.1 Eine förmliche Abnahme mit gesondertem Abnahmeprotokoll findet nur statt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich erforderlich ist.

 

20.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.

 

20.3 Mit Fertigstellung der beauftragten Leistung und Übersendung der Schlussrechnung zeigen wir dem Auftraggeber regelmäßig die Fertigstellung des Werkes an. Die Übersendung der Schlussrechnung allein ersetzt jedoch nicht automatisch die Abnahme.

 

20.4 Eine Abnahme kann nach den gesetzlichen Voraussetzungen auch ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten erfolgen, insbesondere wenn der Auftraggeber das fertiggestellte Werk nach angemessener Gelegenheit zur Prüfung vorbehaltlos in Gebrauch nimmt oder die Schlussrechnung vorbehaltlos bezahlt.

 

20.5 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften nicht verweigert werden.

 

20.6 Die gesetzliche Abnahmefiktion gemäß § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Hinweise auf die Folgen einer nicht erklärten Abnahme gesondert in Textform erteilt, soweit eine Abnahmefiktion herbeigeführt werden soll.

 

20.7 Eine Fertigmeldung gegenüber Netzbetreiber, EVU oder Messstellenbetreiber stellt für sich allein keine Abnahme unserer Werkleistung durch den Auftraggeber dar.

 

21. Mängelrechte

 

21.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte und gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

21.2 Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben, soweit dies gesetzlich vorgesehen und dem Auftraggeber zumutbar ist.

 

21.3 Herstellergarantien oder freiwillige Garantien Dritter bestehen unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten des Auftraggebers und schränken diese nicht ein.

 

21.4 Für Mängel, die ausschließlich auf unsachgemäße Bedienung, nicht von uns vorgenommene Veränderungen, mangelhafte Wartung durch Dritte oder äußere Einwirkungen zurückzuführen sind, bestehen keine Mängelrechte gegen uns, soweit wir die Ursache nicht zu vertreten haben.

 

22. Haftung

 

22.1 Wir haften unbeschränkt

- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- soweit wir eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben,
- sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

 

22.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

 

 

22.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

22.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

 

23. Eigentumsvorbehalt

 

23.1 Gelieferte bewegliche Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung unser Eigentum, soweit sie rechtlich selbstständig bleiben und ein Eigentumsvorbehalt gesetzlich möglich ist.

 

23.2 Gesetzliche Vorschriften über den Eigentumsübergang bei Einbau, Verbindung oder Verarbeitung bleiben unberührt.

 

24. Kündigung, Rücktritt und Widerruf

 

24.1 Die gesetzlichen Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte des Auftraggebers und des Auftragnehmers bleiben unberührt.

 

24.2 Bei Werkverträgen kann der Auftraggeber den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes nach Maßgabe des § 648 BGB kündigen. In diesem Fall richtet sich unser Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. Danach können insbesondere die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie die gesetzlich vorgesehene Vergütung für noch nicht erbrachte Leistungsteile unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs geschuldet sein.

 

24.3 Beide Vertragsparteien können einen Werkvertrag aus wichtigem Grund nach Maßgabe des § 648a BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werkes nicht zugemutet werden kann.

 

 

24.4 Für Bauverträge gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Formvorschriften für Kündigungen.

 

24.5 Gesetzliche Rücktrittsrechte, insbesondere bei nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung und nach erfolgloser angemessener Fristsetzung, bleiben unberührt.

 

24.6 Soweit einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, erhält er eine gesonderte Widerrufsbelehrung und – soweit gesetzlich vorgesehen – ein Muster-Widerrufsformular. Die gesetzlichen Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

 

24.7 Bei dringenden Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, zu denen uns ein Verbraucher ausdrücklich zu sich bestellt hat, können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten. Dies betrifft nicht automatisch weitere, über die ausdrücklich verlangten dringenden Arbeiten hinausgehende Leistungen.

 

25. Verbraucher, Widerrufsrecht und Verbraucherbauverträge

 

25.1 Diese AGB ersetzen keine gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.

 

25.2 Steht einem Verbraucher bei einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag, Fernabsatzvertrag oder Verbraucherbauvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, erhält er die gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung und gegebenenfalls das Muster-Widerrufsformular gesondert.

 

25.3 Bei Verbraucherbauverträgen gelten insbesondere die zwingenden gesetzlichen Vorschriften über Textform, Baubeschreibung, Fertigstellungsangaben, Abschlagszahlungen, Sicherheiten und Widerrufsrecht.

 

25.4 Die gesetzlichen Verbraucherrechte werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.

 

26. Beginn von Arbeiten während einer Widerrufsfrist

Soweit einem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht und der Auftraggeber wünscht, dass wir bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, erfolgt ein vorzeitiger Leistungsbeginn nur unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen und erforderlichen Erklärungen des Verbrauchers.

 

27. Aufrechnung und Zurückbehaltung

 

27.1 Der Auftraggeber kann nach den gesetzlichen Vorschriften aufrechnen.

 

27.2 Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

 

28. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

 

29. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

30. Gerichtsstand bei Unternehmern

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

 

31. Schlussbestimmungen

 

31.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

 

31.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags richten sich nach den gesetzlichen Formvorschriften und den im jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen.

 

Stand: 22. September 2026
 

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